Die S+P Online Schulung „Pflichten und Aufgaben bei Handelsgeschäften“ richtet sich an alle, die die neue Richtlinien für Handelsgeschäfte kennenlernen und praktisch umsetzen möchten. Es werden die Besonderheiten beim Handel mit Geld- und Kapitalmarktprodukten erläutert.
Du lernst, wie du deine Spreads, Ratings und Positionen effizient überwachen sowie die Eigenbestände kontrollieren und verwalten kannst. Erfahre wie du Schnittstellen im Eigenhandel sicher managen kannst und wie du den praktischen Umgang mit dem Limitsystem sicherstellst.
S+P Online Schulungen hilft dir, dein Wissen über die neuesten Richtlinien für Handelsgeschäfte aufzubauen. In dem kompakten Kurs werden die relevantesten Themen verständlich und anschaulich vermittelt, sodass du direkt mit dem neuen Wissen in deinen Alltag starten kannst.
MaRisk 7.0: Neue Richtlinien für Handel und Risiken
Schnittstellen im Eigenhandel sicher managen
Praktikabler Umgang mit dem Limitsystem
09.15 bis 17.00 Uhr
Bleibe auf dem neuesten Stand – mit den S+P Seminaren
Wenn du denkst, dass die S+P Tool Box nur ein weiteres Produkt auf dem Markt ist, dann täuschst du dich! Dieses umfassende System kann dir helfen, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen. Die S+P Tool Box ist mehr als nur ein online Kurs. Es ist ein komplettes Paket, das dir alles gibt, was du brauchst, um erfolgreich zu sein. Von Motivation bis hin zu Strategien und Taktiken, die du anwenden kannst – die S+P Tool Box hat alles.
Wenn du also bereit bist, deinen Erfolg zu steigern und deine Ziele zu erreichen, dann solltest du an einem S+P Seminar teilnehmen und dir die S+P Tool Box holen. Hier sind nur einige der Gründe, warum dieses System so erfolgreich ist:
1. Die S+P Tool Box hilft dir, motiviert zu bleiben.
Egal ob du gerade erst anfängst oder schon lange im Geschäft bist – irgendwann wirst du dich fragen, ob es sich lohnt weiterzumachen. Die S+P Tool Box hilft dir dabei, deine Motivation aufrecht zu erhalten und weiterhin erfolgreich zu sein.
2. Die S+P Tool Box gibt dir die richtigen Strategien an die Hand.
Ohne die richtigen Strategien wirst du keinen Erfolg haben. Die S+P Tool Box enthält bewährte und neue Strategien, die dir helfen werden, deine Ziele zu erreichen. Du musst nur diejenigen auswählen, die am besten zu dir und deinem Geschäft passen.
3. Die S+P Tool Box hilft dir, strukturiert vorzugehen.
Die S+P Tool Box enthält einen umfassenden Plan, mit dem du Schritt für Schritt vorgehen kannst.
S+P Online Schulungen sorgen für eine effiziente und umfassende Risikokontrolle im Handel. Die neuen Richtlinien der MaRisk werden vermittelt und die Eigenbestände können marktgerecht überwacht und verwaltet werden. So kann sichergestellt werden, dass die eigenen Positionen immer optimal sind.
Bei Abschluss von Handelsgeschäften müssen die Konditionen einschließlich der Nebenabreden vollständig vereinbart werden. Das Institut hat standardisierte Vertragstexte zu verwenden, soweit dies in Anbetracht der jeweiligen Geschäftsarten möglich und zweckmäßig ist. Interne Handelsgeschäfte dürfen nur auf der Basis klarer Regelungen abgeschlossen werden.
Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen sind grundsätzlich unzulässig. Ausnahmen hiervon sind im Einzelfall möglich, wenn
Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume sind nur im Rahmen interner Vorgaben zulässig. Dabei sind insbesondere die Berechtigten, der Zweck, der Umfang und die Erfassung festzulegen. Für Handelsgeschäfte, die nicht direkt in einem Abwicklungs- oder Bestätigungssystem der Bank erfasst werden, ist vom Kontrahenten eine unverzügliche Bestätigung in geeigneter Form (z.B. schriftlich oder elektronisch) zu verlangen. Diese Handelsgeschäfte sind vom Händler unverzüglich in geeigneter Form dem eigenen Institut anzuzeigen. Sämtliche Geschäftsabschlüsse außerhalb der Geschäftsräume sind besonders zu kennzeichnen und spätestens am auf den Geschäftsabschluss folgenden Geschäftstag dem zuständigen Geschäftsleiter bzw. einer von ihm autorisierten Organisationseinheit, anhand von geeigneten Berichten, zur Kenntnis zu bringen.
Die Geschäftsgespräche der Händler sollten grundsätzlich auf Tonträger aufgezeichnet werden und sind mindestens drei Monate aufzubewahren.
Handelsgeschäfte sind unverzüglich nach Geschäftsabschluss mit allen maßgeblichen Abschlussdaten zu erfassen, bei der Ermittlung der jeweiligen Position zu berücksichtigen (Fortschreibung der Bestände) und mit allen Unterlagen an die Abwicklung weiterzuleiten. Die Weiterleitung der Abschlussdaten kann auch automatisiert über ein Abwicklungssystem erfolgen.
Bei Direkterfassung in den IT-Systemen muss sichergestellt sein, dass ein Händler nur unter seiner eigenen Händleridentifikation Handelsgeschäfte eingeben kann. Erfassungstag und -uhrzeit sowie fortlaufende Geschäftsnummern müssen automatisch vorgegeben werden und dürfen vom Händler nicht veränderbar sein.
Handelsgeschäfte, die nach Erfassungsschluss der Abwicklung abgeschlossen werden (Spätgeschäfte), sind als solche zu kennzeichnen und bei den Positionen des Abschlusstages (einschließlich der Nacherfassung) zu berücksichtigen, wenn sie zu wesentlichen Veränderungen führen. Abschlussdaten und Unterlagen über Spätgeschäfte sind unverzüglich an einen Bereich außerhalb des Handels weiterzuleiten.
Vor Abschluss von Verträgen im Zusammenhang mit Handelsgeschäften, insbesondere bei Rahmenvereinbarungen, Nettingabreden und Sicherheitenbestellungen, ist durch eine vom Handel unabhängige Stelle zu prüfen, ob und inwieweit sie rechtlich durchsetzbar sind.
Organisatorisch dem Handelsbereich zugeordnete Mitarbeiter dürfen nur gemeinsam mit Mitarbeitern eines handelsunabhängigen Bereichs über Zeichnungsberechtigungen für Zahlungsverkehrskonten verfügen.
Das Institut hat durch geeignete Maßnahmen sicherzustellen, dass die Positionsverantwortung von Händlern jährlich für einen ununterbrochenen Zeitraum von mindestens 10 Handelstagen an einen anderen Mitarbeiter übertragen wird. In diesem Zeitraum hat das Institut dafür Sorge zu tragen, dass kein Zugriff eines abwesenden Händlers auf die von ihm verantworteten Positionen erfolgt.
Durch die S+P Schulung „MaRisk: Neue Richtlinien für Handel und Risiken“ werden Besonderheiten beim Handel mit Geld- und Kapitalmarktprodukten vermittelt.
Bei der Abwicklung sind auf Basis der vom Handel erhaltenen Abschlussdaten die Geschäftsbestätigungen bzw. die Abrechnungen auszufertigen sowie daran anschließende Abwicklungsaufgaben durchzuführen.
Grundsätzlich sind Handelsgeschäfte unverzüglich in geeigneter Form (z.B. schriftlich oder elektronisch) zu bestätigen. Die Bestätigung muss die erforderlichen Abschlussdaten enthalten. Bei Handelsgeschäften über Makler muss der Makler benannt werden. Der unverzügliche Eingang der Gegenbestätigungen ist zu überwachen, wobei sichergestellt sein muss, dass die eingehenden Gegenbestätigungen zuerst und direkt in die Abwicklung gelangen und nicht an den Handel adressiert sind. Fehlende bzw. unvollständige Gegenbestätigungen sind unverzüglich zu reklamieren, es sei denn, es handelt sich um ein Handelsgeschäft, das in allen Teilen ordnungsgemäß erfüllt ist.
Bei Handelsgeschäften, die in einem Abwicklungs- oder Bestätigungssystem erfasst werden, das einen automatischen Abgleich der maßgeblichen Abschlussdaten gewährleistet (so genanntes Matching) und Handelsgeschäfte nur bei Übereinstimmung der Daten durchführt, kann auf das Bestätigungsverfahren verzichtet werden. Sofern kein automatischer Abgleich der maßgeblichen Abschlussdaten erfolgt, kann auf das Bestätigungsverfahren verzichtet werden, wenn das Abwicklungs- oder Bestätigungssystem beiden Kontrahenten den jederzeitigen Abruf der Abschlussdaten ermöglicht und eine Kontrolle dieser Daten vorgenommen wird.
Die Handelsgeschäfte sind einer laufenden Kontrolle zu unterziehen. Dabei ist insbesondere zu kontrollieren, ob
Für die Kontrolle der Marktgerechtigkeit von Geschäftsabschlüssen sind geeignete Verfahren, ggf. differenziert nach Handelsgeschäftsarten, einzurichten. Der für die Marktgerechtigkeitskontrolle zuständige Geschäftsleiter ist unverzüglich zu unterrichten, wenn abweichend von BTO 2.2.1 Tz. 2 Handelsgeschäfte zu nicht marktgerechten Bedingungen abgeschlossen werden.
Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten, die im Rahmen der Abwicklung und Kontrolle festgestellt wurden, sind unter der Federführung eines vom Handel unabhängigen Bereichs unverzüglich zu klären. Für Unstimmigkeiten und Auffälligkeiten, die nicht plausibel geklärt werden können, hat das Institut angemessene Eskalationsverfahren einzurichten.
Die im Handel ermittelten Positionen sind regelmäßig mit den in den nachgelagerten Prozessen und Funktionen (z.B. Abwicklung, Rechnungswesen) geführten Positionen abzustimmen. In die Abstimmungsaktivitäten sind auch inaktive Portfolien („dormant portfolios“) und fiktive Kontrahenten („dummy counterparts“) einzubeziehen. Besonderes Augenmerk ist auf die Abstimmung von Zwischen- und Auffangkonten zu richten. Auffälligkeiten im Zusammenhang mit diesen Konten sind unverzüglich zu klären.
Die S+P Tool Box hilft dir beim Aufbau einer einfachen und effizienten Spread-, Rating- und Positionsüberwachung.
❇️ Sofortige Weiterbildung
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